Abda-Präsident Thomas Preis wendet sich mit einem Brief an Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Das Ziel: Warken soll möglichst rasch eine gesetzgeberisch klarstellende Lösung anstoßen, die den Zuzahlungsverzicht durch ausländische Versandapotheken wirksam unterbindet und bestehende Vollzugsdefizite beseitigt. Die passende Formulierungshilfe liefert Preis direkt mit.
„Alle E-Rezepte zuzahlungsfrei. 100 Prozent Sofortrabatt auf verschreibungspflichtige Medikamente.“ Mit derartigen Slogans buhlen ausländische Versandapotheken um Kund:innen und deren Kassenrezepte. Preis beobachtet den Verzicht auf die Zuzahlung und die aktive Werbung dafür mit großer Sorge. „Ausländische Versandapotheken provozieren damit bewusst die wirtschaftliche Schwächung der Apotheken vor Ort und des gesamten Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung“, schreibt der Abda-Präsident.
Dies sei ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für deutsche Apotheken, ein Booster für den ausländischen Versand und untergrabe die vom Gesetzgeber vorgesehene Funktion der gesetzlichen Zuzahlung. Denn diese sei fester Bestandteil des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung und habe eine Steuerungsfunktion.
„Wer damit wirbt, dass die gesetzliche Zuzahlung entfällt, verschafft sich nicht nur einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber denjenigen Apotheken, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, sondern konterkariert zugleich die vom Gesetzgeber bewusst geschaffene Lenkungsfunktion der Zuzahlung“, stellt Preis klar. Der Zuzahlungsverzicht erhöhe die Gefahr eines unnötigen Mehrgebrauchs an Arzneimitteln, wenn Versicherte sich im Bewusstsein, dass es sie selbst ja nichts kostet, von einem Arzt – zunehmend auch telemedizinisch – Arzneimittel verschreiben lassen. Dass im Januar die Zuzahlung angehoben werde, sei ein Anreiz für Versicherte, auf die Angebote der ausländischen Versender vermehrt einzugehen.
Warken soll dem Zuzahlungsverzicht und der Werbung dafür einen Riegel vorschieben. „Die bisherigen Regelungen zur Durchsetzung der Zuzahlungspflicht gegenüber ausländischen Versandapotheken sind, wie man in der täglichen Praxis sieht, nicht ausreichend wirksam durchsetzbar“, macht Preis deutlich. Die Sanktionierung von Verstößen über die Paritätische Stelle habe sich in der Praxis als ungeeignet erwiesen, vor allem weil die haftungsrechtlichen Risiken bei den beteiligten Personen und Organisationen liegen.
Die im Apothekenversorgung- Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) beschlossene Regelung, dass die Vertragspartner DAV und GKV-Spitzenverband eine persönliche Haftung der Mitglieder der Paritätischen Stelle vertraglich ausschließen sollen, werde erst in geraumer Zeit umgesetzt sein und zudem angesichts der grundsätzlich fortbestehenden Rechtsunsicherheit zu den Haftungsrisiken voraussichtlich faktisch unwirksam sein. Ähnliches gelte für ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen.
Verstöße gegen die geltende Arzneimittelpreisbindung sollen staatlicherseits sanktionierbar gemacht werden, fordert Preis und hat einen konkreten Lösungsvorschlag, der bereits im Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) vorgetragen wurde. Vorgeschlagen wird eine Änderung in § 43c Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) V, wo der Einzug der Zuzahlung geregelt ist. § 43c soll um ein ausdrückliches Verbot des Zuzahlungsverzichts und der Werbung erweitert werden.
„Apotheken dürfen außer in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2 auf den Einzug der Zuzahlung für ärztlich verordnete Arzneimittel beim Versicherten nicht verzichten. Die Werbung mit einem Verzicht ist verboten.“
Eine solche Regelung würde einen klaren gesetzlichen Anknüpfungspunkt schaffen, um Umgehungsversuche der geltenden Preis- und Vergütungsvorschriften wirksamer als heute unterbinden zu können, so Preis. Mit dem Passus würden faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken gefördert und die gesetzlich gewollte Lenkungswirkung der Zuzahlung abgesichert werden.
Preis bittet Warken, möglichst rasch eine gesetzgeberisch klarstellende Lösung anzustoßen, die den Zuzahlungsverzicht durch ausländische Versandapotheken wirksam unterbindet und bestehende Vollzugsdefizite beseitigt.
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